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Ankündigung: Klausur zu Regelungstechnik I am 28.01.22

Termine, Hörsaaleinteilung und Organisatorisches

Die Klausur Regelungstechnik I findet am

Freitag, den 28.01.2022

statt. Der Einlass und die Kontrolle der Covid-Test-Ergebnisse beginnt ab:

10:30 Uhr.

Die Bearbeitungszeit beträgt 60 min in der Zeit zwischen 11:00 – 13:00 Uhr.

Für die Klausur „Regelungstechnik I“ gilt dabei die folgende Hörsaal-Einteilung entsprechend des Anfangsbuchstabens ihres Nachnamens:

Nachname

Hörsaal

A-K

Aula

L-Z

Großer Horst-Luther-Hörsaal – Gebäude C4

Bitte finden Sie sich also ab ca. 10:30 Uhr vor dem entsprechenden Hörsaal ein. Wir benötigen den zeitlichen Vorlauf aufgrund der Corona-Regelungen, zur Ausweis- und Test-Kontrolle beim Einlass, dem Sicherstellen der richtigen Sitzordnung, dem Erstellen des Sitzplans, der Belehrung usw.

Erlaubte Hilfsmittel:

  • Dokumentenechte Stifte (jedoch nicht rot, orange oder ähnliche Farben), Lineal, Geodreieck.
  • Für Nicht-Muttersprachler: Erlaubt sind Wörterbücher ohne jegliche handschriftliche Eintragung (abgesehen von Name und Adresse des/der Besitzers/-in).
  • Ein nicht programmierbarer Taschenrechner.

Nicht erlaubte Hilfsmittel:

Alle Hilfsmittel, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten. Verboten sind insbesondere:

  • Handys, Smartphones, Tablets, mobile Endgeräte aller Art.
  • eigenes Schreibpapier (Sie bekommen bei der Klausur Papier gestellt).
  • elektronische Wörterbücher sind NICHT erlaubt.
  • Bücher, Notizen, Unterlagen, etc.

Des Weiteren möchten wir Sie hiermit nochmals auf die Testpflicht und die Maskenpflicht bei Präsenzklausuren hinweisen. Detaillierte Informationen finden Sie in den Verhaltensregeln:

https://www.tu-clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Verhaltensregeln_Studierende_f%C3%BCr_Praesenzpruefung.pdf

Nehmen Sie diese bitte zur Kenntnis und befolgen Sie diese.

Zusammengefasst gilt Folgendes:

Zur Teilnahme an einer Präsenzklausur muss vor Klausurbeginn entweder

1) ein aktuelles, offizielles negatives Testergebnis oder

2) eine erfolgte Auffrischungsimpfung ("Booster") oder

3) eine Genesung nach einer Infektion bei vollständigem Impfschutz ("Durchbruchinfektion")

nachgewiesen werden.

Ohne Nachweis können Sie nicht an der Klausur teilnehmen.

Die Möglichkeit eines Selbsttests unter Aufsicht unmittelbar vor Ort vor Klausurbeginn besteht grundsätzlich nicht.

Personen, für die aufgrund von 2) und 3) keine Testpflicht besteht, bitten wir dennoch eindringlich darum, sich vor der Teilnahme an Präsenzklausuren zu testen. Sie schützen so Ihre Mitstudierenden und das Aufsichtspersonal.

Es besteht Maskenpflicht. Bitte tragen Sie eine FFP2-/KN95-Maske.

Für diese Schutzmaßnahmen bitten wir um Verständnis und bedanken uns für Ihre Mitwirkung.

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Vorbereitung und viel Erfolg in der Klausur.

Ihr RT-Team